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   VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16   

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VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16 (https://dejure.org/2017,1146)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.01.2017 - 5 L 251.16 (https://dejure.org/2017,1146)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 5 L 251.16 (https://dejure.org/2017,1146)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1/13 -, juris Rn. 11 ff.).

    Wird dabei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Besetzung des Dienstpostens mit dem ausgewählten Bewerber bereits dann durch eine einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - juris, Rn. 11 ff., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2013 - OVG 6 S 32.13 -, juris Rn. 5 ff.).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob mit Blick darauf, dass dienstliche Beurteilungen allein am Statusamt auszurichten sind, also maßgeblich für die Bemessung der erbrachten Leistungen in der Regel nicht die Anforderungen des inne gehabten Dienstpostens sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O., Rn. 28; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1/14 -, juris Rn. 21 ff.; Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 20 ff., jeweils m.w.N.), die Antragsgegnerin jeweils die Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung (Abschnitt A der Beurteilungen) unter Berücksichtigung von für die jeweilige Aufgabenerfüllung besonders bedeutsamen Einzelmerkmalen (vgl. Zentrale Dienstvorschrift A-1340/79 "Durchführung der dienstlichen Beurteilung [ziv]"; Ziffer 7 des Vorblatts des Beurteilungsformulars) vornehmen durfte.

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Maßgebend für die Auswahl ist zunächst das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris, Rn. 46 m.w.N.; Urteil vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 - juris, Rn. 22, 35).

    Erst wenn der Vergleich der Leistungskriterien ergibt, dass mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen sind, kann der Dienstherr auf andere Gesichtspunkte abstellen, wobei er deren besondere Bedeutung begründen muss (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 36).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob mit Blick darauf, dass dienstliche Beurteilungen allein am Statusamt auszurichten sind, also maßgeblich für die Bemessung der erbrachten Leistungen in der Regel nicht die Anforderungen des inne gehabten Dienstpostens sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O., Rn. 28; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1/14 -, juris Rn. 21 ff.; Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 20 ff., jeweils m.w.N.), die Antragsgegnerin jeweils die Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung (Abschnitt A der Beurteilungen) unter Berücksichtigung von für die jeweilige Aufgabenerfüllung besonders bedeutsamen Einzelmerkmalen (vgl. Zentrale Dienstvorschrift A-1340/79 "Durchführung der dienstlichen Beurteilung [ziv]"; Ziffer 7 des Vorblatts des Beurteilungsformulars) vornehmen durfte.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 30 ff.).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob mit Blick darauf, dass dienstliche Beurteilungen allein am Statusamt auszurichten sind, also maßgeblich für die Bemessung der erbrachten Leistungen in der Regel nicht die Anforderungen des inne gehabten Dienstpostens sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O., Rn. 28; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1/14 -, juris Rn. 21 ff.; Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 20 ff., jeweils m.w.N.), die Antragsgegnerin jeweils die Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung (Abschnitt A der Beurteilungen) unter Berücksichtigung von für die jeweilige Aufgabenerfüllung besonders bedeutsamen Einzelmerkmalen (vgl. Zentrale Dienstvorschrift A-1340/79 "Durchführung der dienstlichen Beurteilung [ziv]"; Ziffer 7 des Vorblatts des Beurteilungsformulars) vornehmen durfte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 B 813/15

    Tätigwerden durch (mindestens) zwei Beurteiler als Regelfall i.R.v. dienstlichen

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Weiter braucht nicht der Frage nachgegangen zu werden, ob das Beurteilungssystem der Antragsgegnerin mit dem "Vier-Augen-Prinzip" des § 50 Abs. 1 Satz 1 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) vereinbar ist, weil es (nur) einen unabhängigen Beurteiler und daneben (lediglich) einen Berichterstatter vorsieht (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - 1 B 813/15 -, juris), zudem der Berichterstatter von der Bildung des Gesamturteils, die allein Sache des Beurteilers ist, ausgeschlossen ist (vgl. Dienstvorschrift A-1340/83, Ziffer 1.5.1. laufende Nr. 140; ziv, Ziffer 1.5.1, laufende Nr. 138).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Maßgebend für die Auswahl ist zunächst das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris, Rn. 46 m.w.N.; Urteil vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 - juris, Rn. 22, 35).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2016 (BVerwG 2 VR 2.15 - veröffentlicht bei juris) folgt nach Auffassung der Kammer nichts Anderes.
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - juris, Rn. 23 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42/79 - juris, Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Es kann hier offen bleiben, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist (so OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/15 - juris Rn. 23 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 - juris Rn. 10; im Vorgriff auf den Beschluss bereits Kenntner, ZBR 2016, 181 ff.; a.A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16 -, juris Rn. 18; VG Berlin, Beschluss vom 30. November 2016 - VG 26 L 183.16 -, juris Rn. 20 ff.; überwiegend kritisch zum Beschluss des BVerwG auch Lorse, ZBR 2017, 1 ff; Bracher, DVBl. 2016, 1236 ff.; Kathke, RiA 2016, 197 ff.; Baden, PersR 2016, 34, 39 ff.).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - juris, Rn. 23 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42/79 - juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16
    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn. 10, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 6 B 487/16

    Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2013 - 6 S 32.13

    Bundesbeamtin; Bundesministerium der Finanzen; Bundesrechnungshof; Prüfungsamt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 4 S 40.16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungen an einen nach

  • VG Berlin, 30.11.2016 - 26 L 183.16

    Vergabe von Beförderungsdienstposten

  • VG Berlin, 10.05.2017 - 36 L 100.17

    Einstweilige Anordnung auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Bewerbung;

    Die Angreifbarkeit einer Dienstpostenvergabe aufgrund der damit verbundenen Vorwirkung im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Beschluss vom 21. Dezember 2016 (- BVerwG 2 VR 1.16 -, juris) wieder bestätigt und damit nach Auffassung der Kammer deutlich gemacht, dass durch den Beschluss vom 10. Mai 2016 (- BVerwG 2 VR 2.15 -, juris), auf den sich der Antragsgegner bezieht, die bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Vergabe von Beförderungsdienstposten nicht aufgegeben werden sollte (anders wohl noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 4 S 40.16 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 - juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 - juris; VG Berlin, Beschluss vom 30. Juni 2016 - VG 7 L 112.16 - juris, Rn. 38; ablehnend dagegen OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16 - juris; jüngst VG Berlin, Beschluss vom 30. November 2016 - VG 26 L 183.16 - VG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2017 - VG 5 L 251.16 -).
  • VG Berlin, 20.01.2017 - 5 L 253.16

    Vorläufiger Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren betreffend einen höher

    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es daher (weiterhin), ihm Rechtsschutz schon gegen die Auswahlentscheidung für die Vergabe des höherwertigen Dienstpostens zu ermöglichen (vgl. schon Beschluss der Kammer vom 18. Januar 2017 - VG 5 L 251.16 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen.
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